Die Abhaltung von Hochflugwettbewerben innerhalb des Vereins dient dem Zweck die Hochflugeigenschaften sowie den Flugstil der Hochflugrassen zu erhalten und zu fördern. Zur Teilnahme sind nur Mitglieder des Vereins berechtigt welche ihrer Beitragsflicht gegenüber dem Verein nachgekommen sind.
Die zum Wettflug startenden Tauben müssen aller einer Rasse angehören und mit geschlossenen Flugringen beringt sein. Den Wettflug hat ein vom Verein anerkannter Flugrichter abzunehmen. Wünschenswert wäre die Abnahme von zusätzlich einem zweiten Flugrichter. Der Flugrichter führt das Flugprotokoll, welches von dem Flugrichter oder den Flugrichtern unterschrieben wird. Der 1. Flugrichter ist für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Flugprotokolls verantwortlich.
Die Anmeldung einer Flugabnahme hat rechtzeitig zu erfolgen. Die Flugrichter werden vom Wetteilnehmer angefordert. In der Gegenwart des Flugrichters oder den Flugrichtern hat der Starter einen Stich von mindestens 3 Tauben ohne Fahne o.ä. hochzulassen. Das Nachstecken einzelner Tauben oder sogar einen zweiten Stich ist nicht statthaft. Störungen jeder Art, wodurch der Flug beeinflusst werden könnte, sind zu vermeiden. Es ist ein Standort einzunehmen und einzubehalten, der eine jegliche Beeinflussung der Tauben ausschließt.
Flugrichteranwärter werden unter Aufsicht anerkannter Hochflug-, Roller- und Sturzflugrichter ausgebildet. Der Richteranwärter muss die Tauben 3 mal in allen drei Flughöhen erkannt haben und unter Aufsicht des Flugrichters je ein Flugprotokoll für die jeweilige Kategorie (Hochflug-, Roller- und Sturzflugtauben) ausgefüllt haben. Die neuen Richter müssen umgehend dem Vorstand gemeldet werden.
Der Flug gilt als beendet wenn,
Auf Wunsch des Starters kann das Protokoll neu angefangen werden oder Flug wiederholt werden. Bei ungünstigem Wetter oder Greifvogelattacken ist eine Wiederholung gestattet, worüber der Flugrichter zu entscheiden hat.
Bei besonderen Ereignissen, z.B. Angriffe durch Greife oder Wetterumschwung, entscheidet der Veranstalter über den Abbruch des Fluges. Die bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Punkte sind gültig und mittels Flugbericht zu melden. Die Abbruchursachen sind im Flugbericht zu melden.
In dieser Höhe ist der Schwanz der Tauben nicht mehr deutlich sichtbar.
In dieser Höhe ist der Flügelschlag der Taube nicht mehr sichtbar. Erscheint die Taube nur noch als Punkt (Punkthöhe) oder fliegt unsichtbar wird auch dies mit 5 Punkte/min gewertet.
Für den Flugrichter beginnt die Punktvergabe sofort nach dem Auflaß der Tauben. Die Flugzeiten in den jeweiligen Preishöhen sind mit Sorgfalt festzuhalten. Beim schnellen Höhenwechsel soll der Flugrichter nach seinem Ermessen eine Karenzzeit von drei Minuten in der Wertung einsetzen.
Geflogen wird in 7 Klassen und einer Jugendklasse die wie folgt aufgeteilt sind:
Klasse 1: Deutsche Hochflugrassen
Klasse 2: Europäische Hochflugrassen
Klasse 3: sämtliche Rollerrassen
Klasse 4: sämtliche Purzlerrassen
Klasse 5: Sturzflugtauben Adana Wammen/ Wuta
Klasse 6: Rassen, welche nicht zu den Hochflugrassen gehören
Klasse 7: Hochflugtippler
Jugendklasse (Jugendliche im Alter bis 16 Jahre)